Zeigen, was in dir steckt.

Rummelsberger Werkstätten

Vorteile für Unternehmen

Ihr Unternehmen kann Aufträge, die an Werkstätten für behinderte Menschen vergeben werden, mit 50% des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages auf die von Ihnen abzuführende Ausgleichsabgabe angerechnet werden (§ 223 SGB IX). Hierdurch wird jede Werkstattrechnung mit Ausweis des anzurechnenden Betrages zugleich eine Gutschrift.

Unsere Werkstätten arbeiten seit Jahrzehnten erfolgreich mit zahlreichen Unternehmen der freien Wirtschaft und öffentlichen Einrichtungen zusammen, wodurch wir uns zu einem leistungsfähigen und zuverlässigen Partner entwickelt haben.

Die Zertifizierung unserer Einrichtung nach DIN EN ISO 9001 stellt den hohen Standard unserer Arbeit sicher. Darüber hinaus sind wir ein nach der AZAV zertifizierter und zugelassener Bildungsträger.
Viele unserer Produkte erfüllen die Anforderungen der Europäischen Norm EN 71 zur Vergabe des CE-Zeichens. Schon im Jahr 1995 wurde ein Artikel aus unserem Sortiment mit dem Deutschen Designpreis „Gut in Form“ ausgezeichnet. 

Wir übernehmen u. a. Auftragsarbeiten in den Bereichen:

  • Elektro-, Metall- und Industriemontage 
  • Verpackung und Konfektionierung 
  • Metallbearbeitung 
  • Wäscherei
  • Näherei
  • Gärtnerei
  • Schreinerei

Mit Ihrer Hilfe unterstützen Sie Menschen mit Behinderung Teilhabe am Arbeitsleben zu erfahren und fördern hierdurch eine inklusive Gesellschaft.