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Rummelsberger Werkstätten

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Der Weg in die Werkstatt

Um einen Arbeitsplatz in einer Werkstatt zu bekommen, müssen Sie sich zuerst an die Reha-Beratung der Bundesagentur für Arbeit oder der örtlichen Rentenversicherung wenden. Sie informiert Menschen mit einer Behinderung, ob die Arbeit in einer Werkstatt für sie prinzipiell möglich ist. Falls dies der Fall ist, müssen Sie dort einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Ein Fach-Ausschuss entscheidet anschließend, ob man in einer Werkstatt arbeiten darf. Im Fach-Ausschuss beraten sich verschiedene Personen. Sie kommen von der Bundesagentur für Arbeit, vom Bezirk und aus der Werkstatt. Wird der Antrag bewilligt, erteilt die zuständige Stelle eine Kostenzusage für den Platz in einer Werkstatt.‎

Wenn alles geklärt ist, meldet sich der Sozialdienst der WfbM bei den neuen Beschäftigten. Der Sozialdienst ist Ansprechpartner für Beschäftigte, Eltern und Betreuer. Er ist zuständig für die soziale Betreuung der Beschäftigten. Es ist möglich, vor Arbeits-Beginn ein Praktikum zu machen, um die Werkstatt und die Kollegen kennenzulernen.